Im Zuge der Handelsabkommen TTIP und CETA zwischen der EU und den USA bzw. Kanada ist zu befürchten, dass der Marktzugang zu Bereichen wie Verkehrs- und Beförderungswesen, Gas-, Wasser-, und Elektrizitätsversorgung, Müllabfuhr, Abwasserbeseitigung, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Krankenhäuser, Friedhöfe, Bäder usw. weitgehend liberalisiert wird. Handels- und Dienstleistungshemmnisse sollen grenzübergreifend abgebaut werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass man sich am Ende auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigt und nicht – wie beispielsweise aus SPD-Kreisen zu hören- Standards neu gesetzt werden. Ganz besonders dann nicht, wenn Vertreter Öffentlicher Dienstleistungsverbände nicht mit verhandeln. Zudem enthalten die genannten Abkommen sogenannte „stand still“-Klauseln, die dafür sorgen, dass das bestehende Liberalisierungsniveau nicht mehr unterschritten werden kann. Somit können Standards niemals steigen, sondern nur fallen.
Das Chlorhünchen demnächst auf unseren Tellern landen könnten ist nur ein Symptom dieser Abkommen, denn möglich wird dies durch sogenannte Investitionsschutzlauseln. Theoretisch können sich Unternehmen damit den Marktzugang oder Schadenersatz erklagen, wenn Sie ihre Eigentumsrechte – ein in den Abkommen sehr weit gefasster Begriff- verletzt sehen. Klage wird nicht vor ordentlichen, rechtsstattlichen Gerichten, sondern vor privaten Schiedsgerichten erhoben. Berufungen sind nicht vorgesehen. Das alles sind keine Verschwörungstheorien oder Science-Fiction, sondern schon jetzt bittere Realität. So wird aktuell gegen ein Fracking-Moratorium in der kanadischen Provinz Québec sowie gegen Gesundheitswarnungen auf Zigarettenschachteln in Argentinien geklagt. Schiedsgerichte sind keine neue Erfindung im Rahmen solcher Abkommen, sondern kommen auch schon in Deutschland vor. Ihnen eilt der Ruf voraus schnell und effizient zu entscheiden. Dass diese Rechnung nicht immer aufgeht, zeigt zum Beispiel der Streit des Toll Collect-Konsortiums (Betreiber des deutschen Maut-Systems) mit dem Bund: Nach über 8 Jahren ist der Streit um insgesamt 5,6 Milliarden Euro Schadensersatz, die der Bund von Toll Collect wegen der um 2 Jahre verspäteten Inbetriebnahme beansprucht, noch immer nicht entschieden.
Es gibt also genug Gründe die Bürgerinitiative STOP TTIP zu unterstützen:

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